REZEPTBESTELLUNGEN

Rezepte können nur für bereits in unserer Praxis ausgestellte Dauermedikationen nachgefordert werden. Dazu muss im aktuellen Quartal die gültige Krankenversicherungskarte in der Praxis eingelesen worden sein.

Rezepte können telefonisch oder per Mail bestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Rezepte nicht (!) am Tag der Bestellung abgeholt werden können. Rezepte, welche am Vortag bis 12.00 Uhr angemeldet werden, können am Folgetag während der Öffnungszeiten ab 08.30 Uhr abgeholt werden.
Sollten Sie mit einem Rezeptwunsch unmittelbar in die Praxis kommen, müssen Sie leider mit erheblichen Wartezeiten rechnen, ggf. sogar erst mit einer Erledigung am Folgetag. Sie haben sicher Verständnis, dass die PatientInnen der aktuellen Sprechstunde immer Vorrang haben.

E-Rezepte

Auch mit Einführung des E-Rezeptes ab 2024 muss immer im laufenden Quartal zunächst Ihre gültige Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden, bevor ein Rezept ausgestellt werden kann. Die E-Rezepte werden ebenfalls nicht sofort ausgestellt, sondern in der Regel bis zum Folge-Tag freigegeben, da das elektronische Signieren den Praxisablauf während der Sprechzeiten erheblich stören würde. Auch hier gilt, dass die PatientInnen der aktuellen Sprechstunde immer Vorrang haben.

Für Betäubungsmittel-Rezepte ist eine elektronische Ausstellung erst ab Mitte 2025 geplant. Bis zur Klärung der Abläufe gilt unverändert, dass die Betäubungsmittel-Rezepte in der Praxis persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden müssen.

 

WICHTIG:

Urlaubszeiten und Vertretung:

 

Bitte informieren Sie sich immer rechtzeitig, wann die Praxis geschlossen ist, um eine Unterversorgung mit Medikamenten unbedingt zu vermeiden. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.